06.10.2022
14:05 - 15:25
Tutorial
Products
Salon 9
Dirk Haas
Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Thorsten Schröder
Barrierefreiheit als nicht funktionale Anforderung im Design / QS Prozess
Die Pandemie hat uns in vielerlei Hinsicht gezwungen neue Wege zu beschreiten und alte Hürden zu überwinden. Der Anteil der Heimarbeitsplätze ist explodiert. Auf einem 13 bis 15 Zoll Laptopbildschirm zu arbeiten wurde zum Normalzustand. Die zweidimensionale Konferenz mit 6 Teilnehmern auf dem Bildschirm entwickelte sich zum allgemein anerkannten Meeting und der bisher optimal ausgeleuchtete ergonomische Arbeitsplatz musste nicht selten einer Interimslösung weichen.
All dies stellte Personen ohne Beeinträchtigungen schon vor große Probleme. Die Menschen jedoch die technische Hilfe bei der Erledigung ihrer täglichen Aufgaben benötigen, traf die beschlossene heimische Isolation erheblich schwerer, da eine persönliche Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen nicht mehr möglich war. Eine Rückkehr in den Zustand vor der Pandemie ist wohl nicht zu erwarten. Zum Jahresende 2019 lebten rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das rund 136 000 oder 1,8 % mehr als am Jahresende 2017. Hieraus resultiert die Notwendigkeit Barrierefreiheit als nicht funktionale Anforderung in der Softwareentwicklung mehr Beachtung zu schenken, um allen Mitarbeitenden die Möglichkeit einer effizienten Erledigung ihrer Aufgaben zu ermöglichen.
Der Begriff der Barrierefreiheit wird oft verwendet, doch was bedeutet dies in der Praxis? Welche besonderen Anforderungen sind zu berücksichtigen, welche prüfbaren Kriterien gelten und in welcher Phase der QS sollten diese berücksichtigt werden? In unserem Vortrag möchten wir auf die besonderen Herausforderungen und Möglichkeiten hinweisen die Softwareprodukte im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit erwartet.
Hierzu gehören:
- Arten der Behinderungen die berücksichtigt werden müssen
- Anforderungen die sich aus den unterschiedlichen Behinderungsklassifizierungen ergeben
- Vorteile für alle Nutzergruppen aus der barrierefreien Gestaltung
- Regelungen, Normen und Gesetze
- Tools die zur Überprüfung verwendet werden können
Der Vortrag soll unter anderem mit praktischen Beispielen und Demonstrationen zeigen welchen Weg die Deutsche Rentenversicherung eingeschlagen hat. Weiterhin möchten wir aber auch auf Vorteile durch die Einhaltung der Barrierefreiheitsregeln hinweisen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Einhaltung der Kontrastwerte erhöht die Sichtbarkeit auch bei Blendungen
- Skalierbarkeit führt zu einer Unabhängigkeit vom jeweiligen Device
- Steuerung ohne Maus bewirkt Effizienzsteigerung und programmierte Events ziehen auch bei der Verwendung von Touchscreens
- Technische Erreichbarkeit durch durchgängige Auszeichnung von Elementen die über Deployements erhalten bleiben
- Erhöhung der Auffindbarkeit bei SEO
- Wettbewerbsvorteile bei der Vergabe an öffentliche Träger, auch im internationalen Markt EN 301549 / Section 508
- Erweiterung des Kundenkreises
All dies soll zu einem Nachdenken über das Thema Barrierefreie Gestaltung von Softwareprodukten führen.
Dirk Haas, Deutsche Rentenversicherung Rheinland
- KC Leiter in der Anwendungsentwicklung der Deutschen Rentenversicherung / NOW IT GmbH
- Anwendungsentwickler seit 28 Jahren.
- Leiter der Koordinierungstelle Barrierefreiheit in der DRV.
- Verantwortlich für die Prüfung von Softwareprodukten auf Barrierefreiheit und Gebrauchstauglichkeit für die ca. 70.000 Mitarbeiter der Rentenversicherung
- Viele Jahre in Aus- und Fortbildung besonders im Bereich der Barrierefreiheit als Referent und Schulungsleiter
- Zertifizierter Usability Engineer
Thorsten Schröder
- Zertifizierungen u.a.Usability Engineer und Certified Tester
- Berufserfahrung in der IT 23. Jahre im Bereich Programmierung, Testen und Software
- Ergonomie (Usability und Barrierefreiheit)
- Der aktuelle Schwerpunkt liegt auf der Prüfung, Schulung und Beratung zur Barrierefreiheit.
- Seine Erfahrungen als Referent liegen im Schulungsbereich von Barrierefreiheit bei der Deutschen Rentenversicherung(ca. 12 im Jahr)